Einspeisevergütung in Sachsen: Ende 2026 sichern

Seit über 20 Jahren gehört eine feste Einspeisevergütung zur Photovoltaik wie das Dach zum Haus: Wer eine Anlage in Betrieb nimmt, bekommt für den eingespeisten Strom einen garantierten Satz, 20 Jahre lang. Genau dieses Prinzip steht Ende 2026 zur Disposition. Wer die Sicherheit noch mitnehmen will, sollte den Zeitplan kennen.

Die aktuellen Sätze 2026

Für neue Dachanlagen bis 10 Kilowatt liegt die Vergütung seit dem 1. August 2026 bei 7,70 Cent je Kilowattstunde bei Teileinspeisung und 12,22 Cent bei Volleinspeisung. Für größere Anlagen sinkt der Satz gestaffelt, zwischen 10 und 40 Kilowatt sind es 6,66 beziehungsweise 10,24 Cent. Entscheidend ist: Der Satz, der bei Inbetriebnahme gilt, wird für das Inbetriebnahmejahr plus 20 volle Kalenderjahre festgeschrieben. Er ändert sich danach nicht mehr.

Was sich ab 2027 ändern soll

Ab 2027 ist ein Systemwechsel geplant. Die feste 20-Jahres-Vergütung für neue Anlagen soll durch eine auf wenige Jahre begrenzte Übergangszahlung ersetzt werden. Der Gesetzentwurf ist noch nicht endgültig beschlossen, der Bundestag berät ab September 2026, und Änderungen am Entwurf sind nicht ausgeschlossen. Sicher ist nur: Wer 2026 in Betrieb geht, sichert sich die bewährte Regelung noch zu heutigen Bedingungen.

Warum sich der Abschluss 2026 lohnt

Eine Anlage entsteht nicht über Nacht. Zwischen Angebot, Planung, Montage und Netzanschluss vergehen Wochen, allein die Anmeldung beim Netzbetreiber und die Netzverträglichkeitsprüfung können bis zu acht Wochen dauern. Wer die 20-Jahres-Vergütung noch will, sollte deshalb nicht bis Dezember warten, sondern den Prozess rechtzeitig starten.

Ehrlich eingeordnet: Eigenverbrauch zählt mehr

Bei allem Fokus auf die Einspeisevergütung: Der größere Hebel ist der Eigenverbrauch. Selbst genutzter Solarstrom ersetzt teuren Netzstrom von 30 bis 40 Cent je Kilowattstunde, die Einspeisung bringt nur einen Bruchteil davon. Die Vergütung ist ein sinnvolles Zubrot, der eigentliche Wert Ihrer Anlage liegt im eigenen Verbrauch, unterstützt durch einen Speicher. Die auslaufende Vergütung ist also ein guter Anlass, aber nicht der einzige Grund für eine Anlage.

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Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Der geplante Wegfall der festen Einspeisevergütung ab 2027 ist gesetzlich noch nicht endgültig beschlossen, Stand August 2026.

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