Eine Solaranlage darf in Deutschland erst laufen, wenn sie angemeldet ist. Das klingt bürokratisch, ist aber überschaubar, wenn man die zwei Anmeldungen und den Zeitrahmen kennt. In Sachsen kommt hinzu, dass je nach Ort ein anderer Netzbetreiber zuständig ist. Hier der Ablauf.
Zwei Anmeldungen sind Pflicht
Jede Anlage muss beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet und im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen werden. Ohne die Anmeldung beim Netzbetreiber darf die Anlage nicht in Betrieb gehen. Den ersten Schritt übernehmen in der Regel wir für Sie.
Die Netzbetreiber in Sachsen
In Sachsen gibt es drei große Verteilnetzbetreiber, und welcher zuständig ist, hängt von Ihrem Ort ab. SachsenNetze deckt den Raum Dresden und weite Teile Ostsachsens ab, MITNETZ Strom ist in West- und Nordsachsen sowie im Umland von Leipzig zuständig, und die Netz Leipzig betreut das Stadtgebiet Leipzig. Wir klären vor der Anmeldung, wer bei Ihnen der richtige Ansprechpartner ist.
Das Marktstammdatenregister
Die Eintragung im Marktstammdatenregister ist kostenlos und muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen. Sie läuft online über die Bundesnetzagentur. Für kleine Steckersolargeräte bis 800 Voltampere reicht seit 2024 sogar die Eintragung im Register allein.
Ablauf und Dauer
Der Weg ans Netz läuft in Schritten: Anmeldung beim Netzbetreiber, Netzverträglichkeitsprüfung, Zählerwechsel, dann Inbetriebnahme. Der Netzbetreiber hat für die Prüfung bis zu acht Wochen Zeit, in der Praxis liegt der gesamte Prozess oft bei vier bis acht Wochen. Deshalb lohnt sich, früh zu starten, besonders wenn die Anlage noch 2026 laufen soll, um die aktuelle Einspeisevergütung zu sichern. Mehr dazu im Beitrag EEG-Einspeisevergütung endet 2026.
Wir übernehmen die Formalitäten
Anmeldung, Abstimmung mit dem Netzbetreiber und die Koordination des Zählerwechsels gehören bei uns zum Service. Sie müssen sich nicht durch Formulare arbeiten.
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Hinweis: Fristen und Zuständigkeiten entsprechen dem Stand 2026 und können sich ändern.